Als Arbeitgeber haben Sie Rechte – und Pflichten. Zu den wichtigsten zählt die Sicherheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben Gesundheit und Wohlbefinden schützt die Arbeitssicherheit auch vor Kosten, die durch Krankheiten oder Unfälle entstehen können. Ein Arbeitgeber, der sich proaktiv kümmert und dem beim Thema Arbeitssicherheit zu vertrauen ist, ist ein geschätzter Arbeitgeber. Ein Umstand, der in Zeiten des Fachkräftemangels eine Rolle spielt. Dazu ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Implementierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Betriebe verpflichtend.

 

Alles aus einer Hand: Bessere Arbeitssicherheit durch Arbeitsmedizin

Wir bieten in diesem Rahmen einen umfassenden Service, der weit über das Gewohnte hinausgeht. Warum? Weil wir nicht nur anerkannte Experten für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und für alle Fragen der Arbeitssicherheit, sondern auch im Bereich der Arbeitsmedizin sind. In diesem Rahmen bilden wir die Schnittstelle zwischen den Mitarbeitern und dem Unternehmen und sorgen für die richtige Vorsorge. Unsere Leistungen entsprechend dabei den gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen (Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVv), berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV) der Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und anderen. Durch die Kombination aus Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin können wir Synergien bilden, die sonst kaum zu finden sind – ganz im Sinn Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und im Sinn der Kostenvermeidung. Dazu kommen kurze Informationswege und einfache Terminabsprachen.

Mehr als Mindeststandard

Und weil die Gesundheit zum wertvollsten Gut zählt, gehen wir über die Mindeststandards hinaus. Beispiel dafür ist die hohe Qualität der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – kurz FASi. Dabei handeln wir, bevor etwas passiert und nicht erst im Schadensfall. Das gilt für die Verhältnisprävention genauso wie für die Verhaltensprävention.

Der Arbeitsschutz

Bei allem zusätzlichen Engagement leisten wir selbstverständlich auch Grundaufgaben gemäß den berufsgenossenschaftlicher Vorschriften DGVU Vorschrift 2 und der neu hinzugekommenen Unfallverhütungsvorschrift DGVU Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Gleiches gilt für ASiG – zum Beispiel §§ 1,3,6,9,11 und andere – oder den ArbSchG §25.

In der Praxis

Wir führen für Sie Gefährdungsbeurteilungen durch und werten die gesammelten Daten aus. Dazu bieten wir Unterweisungen und Qualifizierungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz sowie die Erstellung von Betriebsanweisungen und Informationsaushängen an. Die Information Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Unfall- und Gesundheitsgefahren gehört auch zu diesem Bereich. Sollte es trotzdem zu einem Unfall kommen, dann führen wir die Unfallanalyse durch und bereiten sie auf

Arbeitsschutz

  • Wir erfüllen Ihre Grundaufgaben gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorschriften DGVU Vorschrift 2 und neu hinzugekommene Unfallverhütungsvorschrift DGVU Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • ASiG z.B. §§ 1,3,6,9,11, usw.
  • ArbSchG §25: Arbeitsschutzgesetz

Kurz und knapp: Ihre Vorteile

Unsere Leistungen

  • Durchführung und Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung von Unterweisungen und Qualifizierungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz, Erstellung von Betriebsanweisungen und Informationsaushängen
  • Information und Aufklärung der Mitarbeiter über Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Unfallanalyse
  • Erstellung von Pflichtdokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten sowie ASA-Sitzungen
  • Allgemeine Sicherheitsbelehrungen oder Unterweisung der Mitarbeiter im Bereich der Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Arbeitsschutz
  • Arbeitsplatzbegehungen
  • Gefahrstoffmanagement
  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Regal- und Leiterprüfungen
  • Ladungssicherheitsberatung
  • Stapler- und Kran-Schulungen
  • Erste-Hilfe Schulungen
  • Gesundheitsmanagement

Sie wollen mehr erfahren? Wir freuen uns auf Sie!
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
Tel.: 0621 49 600 870
E-Mail: team.arbeitsmedizin@agm-gmbh.com