Seit September 2013 müssen auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden (Arbeitsschutzgesetz). Ziel dabei ist es, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Fehlbelastungen reduziert und eine persönlichkeitsfördernde Beanspruchung gesteigert wird.
Die Gesamtverantwortung für die Beurteilung und Bewertung psychischer Belastungen liegt beim Unternehmer.
Wir helfen Ihnen, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten.

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit in der Ausführung und Dokumentation
  • Analyse der Belastungsfaktoren entsprechend den Leitlinien der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie)

Unsere Leistungen

  • Planung und Vorbereitung
  • Erhebung und Bewertung psychischer Belastungsfaktoren
  • Auswertung, Analyse und Ableitung von Maßnahmenempfehlungen
  • Dokumentation und Berichterstattung
  • Unterstützung bei der Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle
  • Aktualisierung und Fortschreibung

Sie wollen mehr erfahren? Wir freuen uns auf Sie!
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
Tel.: 0621 49 600 870
E-Mail: team.arbeitsmedizin@agm-gmbh.com